Unsere exklusive Eigenentwicklung vereint das Beste aus beiden Systemen
Abmessungen Wirkbereich Spannung Gewicht Schutz-Standard 600 Watt : 600 x 600 x ...
Artikel-Nr. S082Q0IEMV4P2
Artikel-Nr. S082Q0IEMV4P2
Unsere exklusive Eigenentwicklung vereint das Beste aus beiden Systemen
Niedrige Anschaffungskosten und geringer Energiebedarf, sowie völlige Wartungsfreiheit garantieren bestes Sparpotential
Simple und flexible Installation, sogar in Feuchträumen , keine teuren Umbauten nötig und sofort einsetzbar , da steckerfertig mit Thermostat
Hochwertige europäische Herstellung aus eigener Hand seit 2010 , unterläuft strengster Produktionskontrolle mit selektiver Materialauswahl
Im Herzen Europas gelegenes Zentrallager ist unabhängig von weltweiten Lieferschwankungen, ist stets gut gefüllt und gewährleistet schnellstmöglichen und zuverlässigen Versand
Abmessungen Wirkbereich Spannung Gewicht Schutz-Standard 600 Watt : 600 x 600 x 40 mm 6 - 12 m2 230 V/50 Hz 7Kg IP 20 1000 Watt : 1000 x 600 x 40 mm 10 - 20 m2 230 V/50 Hz 11Kg IP 20 1400 Watt : 1400 x 600 x 40 mm 15 - 30 m2 230 V/50 Hz 19Kg IP 20 Garantiebedingungen: Wir räumen Ihnen zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten auf das beworbene Produkt eine Garantie von 2Jahren ein. Es beginnt die Frist für die Berechnung der Garantiedauer mit Rechnungsdatum. Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist europaweit. Die Garantie bezieht sich auf die Mangelfreiheit des beworbenen Produktes, einschließlich Funktionsfähigkeit, Material- oder Produktionsfehler. Sollte während der Garantiezeit ein Mangel auftreten, so gewähren wir Ihnen im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden Leistungen nach unserer Wahl: kostenfreie Reparatur der Ware oder kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an uns als Garantiegeber: Infrago GmbH Heinrich-Hertz-Straße 14a 50170 Kerpen Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch normalen Verschleiß unsachgemäßer Behandlung Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen Gewaltanwendung (z. B. Schläge) Reparaturversuche in Eigenregie Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass Sie uns die Prüfung des Garantiefalls ermöglichen (z.B. durch Einschicken der Ware oder zur Verfügungstellen bei uns vor Ort. ). Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg durch eine sichere Verpackung vermieden werden. Es ist für die Beantragung der Garantieleistung eine Rechnungskopie der Warensendung beizufügen, damit wir prüfen können, ob die Garantiefrist eingehalten worden ist. Ohne Rechnungskopie können wir die Garantieleistung ablehnen. Bei berechtigten Garantieansprüchen entstehen Ihnen keine Versandkosten, d.h. wir erstatten Ihnen etwaige Versandkosten für den Hinversand der Ware. Durch diese Händlergarantie durch uns werden Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag nicht eingeschränkt. Von diesem Garantieversprechen bleiben etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber unberührt. Diese Händlergarantie verletzt Ihre gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern erweitert Ihre Rechtsstellung vielmehr. Sollte die Kaufsache mangelhaft sein, so können Sie sich in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung wenden und zwar unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird. Achtung! Bitte, beachten Sie die EU-Verordnung Ökodesign 2015/1188. Die Installation und Inbetriebnahme der Heizplatten ist ab 1.1.2018 ausschließlich zulässig in Verbindung mit einem externen Steuergerät/Thermostat . Das Steuergerät/Thermostat muss mit elektronischer Raumtemperaturkontrolle und Wochentagregelung und auch mit mindestens einer der folgenden Funktionen ausgestattet werden: - adaptive Regelung des Heizbeginns - Raumtemperaturkontrolle mit Erkennung offener Fenster - Fernbedienungsoption Das Steuergerät/Thermostat ist nicht Bestandteil des Produktes. Dieses Produkt ist nur für gut isolierte Räume oder für den gelegentlichen Gebrauch geeignet (EU-Verordnung 2015/1188 Artikel 3, Anhang II b) II (2)